- Die Klage der Dorfgemeinschaft Oberlosa e.V. wurde vom OVG in Bautzen nicht zugelassen, jedoch wurde damit inhaltlich noch keine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans 038 getroffen.
- Insgesamt sind somit noch vier Einzelklagen gegen den Bebauungsplan offen. Diese laufen unabhängig zur nicht zugelassenen Klage der DGO weiter.
- Wir hoffen, dass es schon bald einen Gerichtstermin dazu in Bautzen geben wird.
- Derzeitig warten wir auf die Auslage der Auto– Müller GmbH und werden diese rechtlich von unserem Anwalt prüfen lassen.